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Tragwerkplanung

Auf der Grundlage des Entwurfes (Vorentwürfe im Maßstab 1:200 oder Entwurfs- bzw. Eingabepläne im Maßstab 1:100) und der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit wird ein Tragwerkskonzept entwickelt (Leistungsphase 1 und 2 §49 HOAI-Vorplanung).

In dieser Planungsphase werden Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk erarbeitet, Baustoffe, Bauarten, Herstellungsverfahren
(z.B. Fertigteil- oder Ortbetonbauweise) und die Gründung festgelegt.
Die Ergebnisse werden in Skizzen oder im Vorentwurf eines Positionsplanes dargestellt.

Dieses Tragwerkskonzept ist die Grundlage für die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 §49 HOAI).

In dieser Planungsphase wird unter Berücksichtigung des Fachplaners das Tragwerkkonzept zu einer fertigen Tragwerkslösung ausgearbeitet.
Es werden z.B. konstruktive Details, die Hauptabmessungen und die Gestaltung der Tragwerksteile erarbeitet, Fugen festgelegt und Knotenpunkte geplant.
Mittels einer überschlägigen Berechnung wird der Vorentwurf des Positionsplanes ergänzt und enthält alle für die Kostenschätzung relevanten Angaben zum Tragwerk.

In der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 §49 HOAI) erfolgt das Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung.
Hier fliessen auch bauphysikalische und brandschutztechnische Anforderungen ein. Es werden - sofern erforderlich - Bauzustände und Bestandssicherungsmaßnahmen behandelt.

Der Positionsplan enthält nun alle für die Ausführungsplanung erforderlichen Angaben und die wichtigsten Konstruktionsdetails.

Zur Umsetzung der statischen Berechnung auf der Baustelle ist die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 §49 HOAI) erforderlich. Es werden in Abstimmung mit den anderen Fachplanern Ausführungspläne erstellt.
Ausführungpläne sind: Schal- und Bewehrungspläne, Konstruktionspläne des Stahl- und Holzbauers.